Private-Rentenversicherungen

 

 

Die private Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung

 

Die Rente ist sicher. Dieser Spruch beherrscht seit langer Zeit die Diskussionen rund um die gesetzliche Rente. Es ist vielleicht sicher, dass man eine gesetzliche Rente bekommen wird, aber die Höhe ist doch immer niedriger zu erwarten, so dass man sie eigentlich nicht groß für die Altersvorsorge einplanen kann. Eine private Absicherung für ein sorgenfreies Leben im Alter wird daher immer wichtiger und die private Rentenversicherungen sind dabei ein Mittel, mit dem man das Ziel, im Alter keine finanzielle Probleme zu haben, sehr gut erreichen kann.


Die private Rentenversicherung besteht aus zwei zeitlichen Phasen. Die erste Phase ist die Beitragszahlungsdauer, die man in der Regel bis zu dem Alter laufen lässt, ab dem man nicht mehr arbeiten wird. In dieser Phase zahlt man regelmässige, meistens monatliche Sparbeiträge in den Vertrag, die dann angelegt werden und sich bis zum Ende der ersten Phase zu einem großen Guthaben ansammeln. Die zweite Phase ist dann die Phase, in der einem die Rente ausgezahlt wird. Sie schließt in der Regel direkt an die erste Phase an und ist dann normalerweise gleichbedeutend mit dem Ruhestand, in dem man dann seine Rente bezieht. Die Höhe der Rente orientiert sich an dem in der Beitragsphase aufgebauten Vertragsguthaben, aus dem diese Zahlungen vorgenommen werden.

 

Was tut der Staat zu einer privaten Rentenversicherung dazu?

 

Da der Staat natürlich auch gemerkt hat, dass es die gesetzliche Rente nicht alleine schaffen kann, für einen vernünftigen, lebenswerten Ruhestand zu sorgen, versucht er durch verschiedene staatliche Förderungen jeden einzelnen Bürger dazu zu animieren, durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung selber für eine zusätzliche Rente und damit für eine ausreichende Altersvorsorge zu sparen. So gibt es als die eine Fördermöglichkeit die sogenannte Riester Rente. Hierbei handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag, bei dem der Staat dem Sparer eine jährliche Zulage zahlt, deren Höhe maximal begrenzt ist und abhängig ist von der Höhe der eigenen Beiträge des Sparers. Die Höchstsummen der Zulagen liegen für jeden Förderungsberechtigten bei 154,00 € im Jahr sowie bei 185,00 € für jedes Kind des Versicherungsnehmers, wobei ein ab dem Jahr 2008 geborenes Kind sogar eine Zulage von 300,00 € pro Jahr bringt.

 

Um die maximale Zulage zu erhalten, muss man 4 % seines Jahreseinkommens als eigenen Beitrag in den Vertrag einzahlen. Die Zulage selber fließt direkt in den Vertragm wird also nicht dem Sparer überwiesen. Eine weitere Fördermöglichkeit im Rahmen einer privaten Rentenversicherung ist die Rürup Rente oder Basis Rente. Hier kann man die jährlichen Beiträge zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen und erhält so einen Teil des Aufwandes für die Altersvorsorge wieder zurück.



Die Form und Variante von Private Rentenversicherungen spielt eine untergeordnete Rolle. Das Wichtigste ist, dass man überhaupt eine abschliesst, um sich die zusätzliche Rente zu sichern.